Ehepartnerzuschlag einfach berechnen
Erhalten Sie eine Einschätzung, wie hoch die Förderung für die Altersvorsorge Ihres Partners im Falle einer Auslandsverwendung für Soldaten und Beamte sein kann.Was ist der Ehepartnerzuschlag?
Begleitet Ihr Ehe- oder Lebenspartner Sie bei einer allgemeinen Verwendung im Ausland mit Auslandsdienstbezügen, kann sich Ihr Auslandszuschlag zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge Ihres Partners erhöhen.
Die Förderung soll Nachteile ausgleichen, wenn Partner während der Auslandsverwendung keine oder nur eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten haben.
Je nach Besoldung können so bis zu mehr als 1.000 € monatlich in die Altersvorsorge Ihres Partners fließen.
Wie hoch kann die Förderung sein?
Die Förderhöhe orientiert sich an den geltenden Regelungen zum erhöhten Auslandszuschlag.
Für Partner mit deutscher Staatsbürgerschaft beträgt der Zuschlag 18,6 % des Grundgehalts, gedeckelt auf die Endstufe A 14.
Für Partner ohne deutsche Staatsbürgerschaft gelten 6 %, ebenfalls gedeckelt auf die Endstufe A 14 – hier ohne Verwendungsnachweis.
Als Orientierung:
| Besoldung | mögliche Förderung |
| A11 | ca. 700–900 € monatlich |
| A13 | ca. 1.000–1.300 € monatlich |
| A14 | ca. 1.100–1.370 € monatlich |

Welche Faktoren bestimmen die Förderung?
Die Höhe hängt vor allem ab von:
- Ihrer Besoldungsgruppe
- Ihrer Erfahrungsstufe
- der Dauer der Auslandsverwendung
- der Situation Ihres Partners
Schon kleine Unterschiede können mehrere hundert Euro monatlich ausmachen – eine individuelle Berechnung lohnt sich daher in jedem Fall.
Praxisbeispiel zur Höhe des Ehepartnerzuschlags
Ein Offizier mit:
- Besoldung A13 Erfahrungsstufe 8
- Auslandsverwendung 12 Monate
- ausreisendem Partner ohne eigenes Einkommen mit ausreisendem Partner
kann eine Förderung von etwa 1.266 € monatlich erhalten. Das entspricht rund 15.000 € Altersvorsorgeförderung während eines 12-monatigen Auslandspostens.
Wie viel Förderung steht Ihnen beim Ehepartnerzuschlag zu?
Berechnen Sie in wenigen Sekunden Ihre persönliche Förderung und die Auswirkungen auf die Altersvorsorge Ihres Partners.
Ihre persönliche Situation
Wirkung auf die Altersvorsorge Ihres Partners
Bei Beitragsfreistellung des Vertrages nach Rückkehr
Bei privater Vertragsfortführung nach Rückkehr
Ihre persönliche Auswertung
Erhalten Sie eine detaillierte Analyse Ihrer Situation sowie konkrete Tipps, wie Sie das Maximum aus Ihrem Ehepartnerzuschlag herausholen können.

So stellen Sie sicher, dass Sie keine Förderung verschenken
Die Förderung selbst ist gesetzlich geregelt.
Entscheidend für das spätere Ergebnis ist jedoch die Auswahl des passenden zertifizierten Vorsorgeprodukts. In der Praxis wird die Förderung häufig nicht optimal in die langfristige Altersvorsorgeplanung eingebunden.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen,
- welche Vorsorgelösungen im Rahmen der geltenden Regelungen in Betracht kommen
- welche Kostenstrukturen bestehen
- welche Strategie zu Ihrer Dienstzeitplanung passt.
Beratung durch Spezialisten mit Bundeswehrerfahrung
Als Finanzmakler für Beamte und Soldaten - insbesondere auch Sanitätsoffziere und -anwärter - unterstützen wir bei Besoldungs-, Auslands- und Vorsorgethemen. Wir vergleichen Lösungen verschiedener Anbieter und beraten Sie dabei, wie Sie die Förderung sinnvoll in Ihre Altersvorsorgeplanung einbinden können.
Häufige Fragen zum Ehepartner-zuschlag
Wer hat Anspruch auf den Ehepartnerzuschlag?
Anspruch auf den Ehepartnerzuschlag bestehen für Soldaten und Beamte, die im Rahmen einer Auslandsverwendung Auslandsdienstbezüge erhalten und deren Ehe- oder Lebenspartner sie ins Ausland begleitet.
Voraussetzung ist, dass der Partner während der Auslandsverwendung keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Förderung dient dazu, diese Nachteile auszugleichen und eine eigenständige Altersvorsorge aufzubauen.
Die Höhe des Zuschlags hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit des Partners ab. Für Partner mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten andere Fördersätze als für Partner ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Wichtig ist, dass der Ehepartnerzuschlag aktiv beantragt werden muss. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa in Bezug auf die Auslandsverwendung und die persönliche Situation des Partners.
Warum kennen viele Soldaten und Beamte diese Förderung gar nicht?
Der erhöhte Auslandszuschlag für mitausreisende Partner ist zwar gesetzlich geregelt, wird in der Praxis jedoch häufig nicht aktiv erklärt. Viele Soldaten oder Beamte erfahren erst im Rahmen einer Beratung oder während der Vorbereitung einer Auslandsverwendung davon. Dadurch wird die Förderung teilweise gar nicht genutzt oder nicht optimal eingesetzt. Mit unserem Rechner können Sie schnell prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie möglich ist.
Welche Fehler passieren bei der Nutzung der Förderung häufig?
In der Praxis treten immer wieder ähnliche Probleme auf:
- Die Förderung wird gar nicht beantragt, weil sie nicht bekannt ist.
- Der Altersvorsorgevertrag erfüllt die Anforderungen nicht.
- Der Antrag wird erst spät gestellt, sodass Fördermonate verloren gehen.
- Die Förderung wird nicht sinnvoll in eine langfristige Vorsorgeplanung eingebunden.
Gerade weil die Förderung häufig über 10.000–20.000 € pro Auslandsposten betragen kann, lohnt es sich, die Voraussetzungen und Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Lohnt sich eine Beratung überhaupt, wenn die Förderung gesetzlich geregelt ist?
Die Förderung selbst ist gesetzlich festgelegt. Der Unterschied entsteht meist durch die Auswahl der Altersvorsorgelösung. Kostenstruktur, Anlagestrategie und langfristige Rendite können einen erheblichen Einfluss auf das spätere Ergebnis haben. In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Förderung nicht optimal genutzt wird, wenn keine individuelle Planung erfolgt.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor Beginn der Auslandsverwendung gestellt werden. Idealerweise erfolgt die Klärung bereits während der Vorbereitung der Auslandsverwendung, damit
- der Altersvorsorgevertrag rechtzeitig eingerichtet werden kann,
- alle Voraussetzungen erfüllt sind und
- der Zuschlag direkt ab Beginn der Verwendung berücksichtigt werden kann.
Eine frühzeitige Planung hilft, Verzögerungen oder entgangene Förderung zu vermeiden.
Kann ich den Ehepartnerzuschlag auch noch nachträglich beantragen?
Grundsätzlich muss der Zuschlag beantragt werden, solange die Voraussetzungen bestehen. Ob eine nachträgliche Beantragung, Korrektur und Genehmigung möglich ist, hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt der Auslandsverwendung ab. In der Praxis lohnt es sich häufig, die Situation frühzeitig prüfen zu lassen, um keine Förderung zu verlieren.
Wofür darf die Förderung genutzt werden?
Die Förderung ist zweckgebunden für Altersvorsorge. Je nach persönlicher Konstellation und den jeweils geltenden Vorgaben kommen insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder geeignete zertifizierte Vorsorgelösungen in Betracht.
Ob ein konkreter Vertrag zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Was passiert nach der Rückkehr aus dem Ausland?
Nach Ende der Auslandsverwendung gibt es mehrere Möglichkeiten. Je nach Produkt kann eine beitragsfreie Weiterführung, private Fortsetzung oder Anpassung der Vertragsgestaltung möglich sein.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer weiteren Dienstplanung ab.
Ist eine Basisrente (Rürup) sinnvoll, wenn ich nach meiner Zeit bei der Bundeswehr als ziviler Arzt weiterarbeite?
Das kommt auf Ihre spätere berufliche Situation an. Wenn Sie nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr als Arzt tätig sind, werden Sie in der Regel Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung) und leisten dort verpflichtende Beiträge.
Diese Beiträge werden steuerlich bereits auf den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen angerechnet. Dadurch kann es passieren, dass dieser Rahmen ganz oder weitgehend ausgeschöpft ist.
Die Folge: Beiträge in eine Basisrente sind zwar weiterhin möglich, bieten aber unter Umständen keinen zusätzlichen steuerlichen Vorteil mehr.
Entscheidend ist daher eine vorausschauende Planung. Die Wahl der passenden Vorsorgelösung sollte immer unter Berücksichtigung Ihrer späteren Tätigkeit, Ihrer Einkommenssituation sowie der gewünschten Flexibilität (z. B. Kapitaloption vs. lebenslange Verrentung) erfolgen.
Verliere ich als Sanitätsoffizier später steuerliche Vorteile, wenn ich heute die falsche Altersvorsorge wähle?
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Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Rechtlicher Hinweis
Die Berechnung des Ehepartnerzuschlags beruht auf optimalen Rahmenbedingungen. Steuerliche Aspekte sowie Sondersituationen (z. B. vorzeitige Kündigung oder Abbruch des Auslandsaufenthalts) sind nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse dienen nur der ersten Orientierung. Eine individuelle Beratung durch einen Spezialisten wird dringen empfohlen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.